In einer gemeinsamen Patienteninformation stellen die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) fest, dass die schon vor der Corona-Pandemie von den Zahnarztpraxen getroffenen Hygienevorkehrungen einem möglichen Ansteckungsrisiko bei einer zahnärztlichen Behandlung wirksam begegnen.
Das genannte Merkblatt finden Sie auf dem Internetauftritt der BLZK.
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